Datenschutzrichtlinie
Gültig ab: 16.07.2024
Zuletzt aktualisiert: 18.10.2024
Version: 2.0.1
Definitionen
Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person (“betroffene Person”); als bestimmbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder einer Reihe personenbezogener Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung sowie das Einschränken, Löschen oder Vernichten;
Profiling ist jede Form der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass personenbezogene Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich der Arbeitsleistung, der wirtschaftlichen Lage, der Gesundheit, der persönlichen Vorlieben, der Interessen, der Zuverlässigkeit, des Verhaltens, des Aufenthaltsorts oder der Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;
Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet; werden die Zwecke und Mittel der Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten bestimmt, so können der Verantwortliche oder die spezifischen Kriterien für seine Benennung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet;
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, an die die personenbezogenen Daten weitergegeben werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt oder nicht. Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten im Rahmen einer bestimmten Untersuchung gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erhalten können, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch diese öffentlichen Stellen muss entsprechend dem Zweck der Verarbeitung im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften stehen;
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle als die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und die Personen, die unter der unmittelbaren Aufsicht des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten;
Einwilligung der betroffenen Person ist jede freiwillig, für den konkreten Fall, in Kenntnis der Sachlage und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung der betroffenen Person, mit der sie durch eine Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung ihr Einverständnis mit der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Ausdruck bringt;
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bedeutet eine Verletzung der Sicherheit, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Weitergabe oder zum Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führt;
Unternehmensgruppe bezeichnet ein herrschendes Unternehmen und die von ihm kontrollierten Unternehmen;
Aufsichtsbehörde ist eine unabhängige öffentliche Behörde, die von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 DSGVO eingerichtet wurde;
Allgemein
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